Hundesteuer - Anmeldung
Hundesteuer - Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis Anmeldung Niedersächsischen Hunderegister
- Sachkundenachweis (Theorie & Praxis) oder Nachweis, dass in den letzten 10 Jahren mind. 2 Jahre ein Hund gehalten wurde
- Nachweis Hunde-Haftpflichtversicherung
- Chipnummer
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung Ihres Hundes entstehen folgende Kosten:
- 14,50€ für die Anmeldung im Niedersächsischen Hunderegister
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich
- für den ersten Hund: 72,00€
- für den zweiten Hund: 108,00€
- für jeden weiteren Hund: 144,00€
- für einen gefährlichen Hund: 576,00€
Außerdem können 2,50€ Kostenerstattung anfallen wenn Ihnen Ihre Hundemarke abhanden kommt und eine neue ausgestellt werden muss.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung