Hundesteuer - Ermässigung
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Hundesteuer - Ermässigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Steuerermäßigung / Steuerbefreiung
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
- Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden.
- Diensthunde nach ihrem Dienstende
- Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind.
- Jagdgebrauchshunde
Die Steuer ist auf Antrag auf 50 v.H. zu ermäßigen
- für das Halten von einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen
Verfahrensablauf
Die Ermäßigung wird auf Antrag gewährt. Benutzen sie hierfür das bereitgestellte Formular. Sie können den Antrag komplett online stellen