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Hundesteuer - Ermässigung


Leistungsbeschreibung

Steuerermäßigung / Steuerbefreiung

Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 

      1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden.
      2. Diensthunde nach ihrem Dienstende
      3. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind.
      4. Jagdgebrauchshunde
         

Die Steuer ist auf Antrag auf 50 v.H. zu ermäßigen 

    1. für das Halten von einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen

Die Ermäßigung wird auf Antrag gewährt. Benutzen sie hierfür das bereitgestellte Formular. Sie können den Antrag komplett online stellen