Hundesteuer - Abmeldung
Hundesteuer - Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist bei bestimmten Anlässen abzumelden. Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bitte geben Sie Ihre Hundemarke bei der Gemeinde ab
- Ggf. Nachweis vom Tierarzt (bei Tod des Hundes)
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben