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Ermäßigung des Elternbeitrages in der Kindertagesstätte - Antrag


Ermäßigung des Elternbeitrages in einer Kindertagesstätte beantragen

Leistungsbeschreibung

Für den Besuch eines Kindes bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres oder für den Besuch eines Hortes wird ein monatlicher Beitrag gefordert.

Die Höhe des zu zahlenden Beitrages wird entsprechend des Bruttojahreseinkommens berechnet.

Alle Kinder werden automatisch in die Beitragsstaffel 7 (Höchststaffel) eingestuft. Sollten Sie der Meinung sein, dass ihr Bruttojahreseinkommen darunter liegt, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen.

Ihr Kind hat des 3. Lebensjahr noch nicht vollendet oder besucht einen Hort.

Es werden Nachweise über die aktuelle Einkommenssituation benötigt. Dies können abhängig von der Beschäftigungsart zum Beispiel eine Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmer) oder ein aktueller Einkommensteuerbescheid (Selbständige) sein.