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Barrierefreiheit - Antrag auf Förderung


Leistungsbeschreibung

1. Förderziel und Zuwendungsempfänger 
 
Inklusion steht für Offenheit eines gesellschaftlichen Systems in Bezug auf die soziale Vielfalt. Die Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft ist die Schaffung von Barrierefreiheit. Ziel der Förderung ist es dazu beizutragen, diskriminierende Tatbestände zu beseitigen und die Umsetzung gleichwertiger Lebensbedingungen für alle Menschen in der Gemeinde Jork zu 
unterstützen. 
Mit dem Förderprogramm sollen Eigentümer, Betreiber - auch Mieter und Pächter - von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie Kultur-, Freizeit-, Sport-, Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen, Gastronomiebetrieben und Verkaufsstellen  (Nahversorgungseinrichtungen) beim Abbau von Barrieren unterstützt werden. Gefördert werden Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren im Bereich der physischen Barrierefreiheit (Baumaßnahmen wie Sanierung, Modernisierung und Umbauten) in der Gemeinde Jork.
 
2. Voraussetzung, Art und Umfang der Förderung 

2.1. Die Förderung zum Ausbau der Barrierefreiheit ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde Jork. Ein Anspruch der Antragstellerin bzw. des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung nach dieser Richtlinie besteht nicht. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Richtlinie und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen bewilligt. 

2.2. Bei der Bemessung der Zuwendungen können nur notwendige und angemessene Ausgaben berücksichtigt werden. Es gilt der Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Förderfähig sind ausschließlich Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck, wie dem Abbau von Barrieren bzw. der Schaffung barrierefreier Strukturen in der Gemeinde Jork, entstehen. Der Zuwendungszweck kann bspw. erfüllt sein bei einem: 
  • Einbau von mobilen und feste Rampen 
  • Einbau von Treppenliften, Plattformlifte zur Überwindung von Höhenunterschieden, von 
  • Aufzügen 
  • Einbau von Automatiktüren, elektrischen Türöffnern u. ä. 
  • Einbau von Orientierungshilfen und Leitsystemen 
  • Einbau von barrierefreien WC-Anlagen 

2.3 Die Gemeinde Jork vergibt Fördermittel nur, wenn der Antragsteller vor Maßnahmenbeginn eine plausible und kostendeckende Gesamtfinanzierung des Vorhabens vorlegt. Eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist ausgeschlossen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Gemeinde Jork. 

2.4 Eine Förderung durch die Gemeinde Jork ist immer eine Anteilsfinanzierung und setzt angemessene Eigenmittel, in der Regel 90 % der zuwendungsfähigen Kosten und die Nutzung ggf. vorhandener anderer Fördermöglichkeiten (z.B. von Bund, Land, u.a.) voraus. Der Zuschusssatz nach der Förderrichtlinie beträgt insofern für Einzelmaßnahmen 10 %, max. 2.000€ der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag (Förderhöchstbetrag). Der Zuwendungsempfänger hat die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherzustellen. 

2.5 Der Betrag der zuwendungsfähigen Ausgaben wird im Zuwendungsbescheid festgesetzt und zur Grundlage der Förderung gemacht. Die Zweckbindungsfrist wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. 

2.6 Einmal gewährte Zuwendungen führen weder dem Grunde nach, noch der Höhe nach zu einem Rechtsanspruch auf Förderung für Folgeprojekte. 

2.7 Die bewilligte Zuwendung darf nur für die im Bewilligungsbescheid als zuwendungsfähig anerkannten Kosten verwendet werden, die unmittelbar mit der Maßnahme in Zusammenhang stehen und sowohl von der Art als auch vom Umfang angemessen und begründet sind. Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. 

2.8 Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit bei Neubauvorhaben.
  • Die Beschreibung und Begründung der Maßnahme, in der ein Zeitplan enthalten ist,
  • ein nach Einzelpositionen aufgeschlüsselter Kostenplan mit allen zu erwartenden Ausgaben (brutto), die für die Umsetzung der Maßnahme anfallen werden,
  • ein nach Einzelpositionen aufgeschlüsselter Finanzierungsplan (brutto), mit allen geplanten, beantragten und bereits zugesagten Zuwendungen Dritter sowie dem Eigenanteil des Antragstellers sowie
  • ein Auszug aus dem Grundbuch über das Eigentum der Liegenschaft.